Hausordnung
Kopalnia Camper Park
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Kopalnia Camper Park ist ein Parkplatz für Wohnmobile und Wohnwagen, der Teil der Erholungseinrichtung Kopalnia Strefa Wakacji ist, deren Verwalter Water Bridge Technologies Sp. z o.o. mit Sitz in Królikowice, Lipowa 6, 55-040 Królikowice ist. NIP: 8961602626 REGON: 388638176
- Diese Hausordnung regelt das Verhalten der Gäste während ihres Aufenthaltes und die Nutzung der zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und Geräte.
- Mit Ihrem Aufenthalt im Camper Park akzeptieren Sie diese Hausordnung sowie alle Regeln und Vorschriften, die für die Erholungseinrichtung Kopalnia Strefa Wakacji gelten;
- Der Eintritt und der Aufenthalt im Camper Park wird nach der Preisliste berechnet.
ANKUNFT UND ABREISE DER GÄSTE
- Bei der Ankunft im Camper Park muss sich der Besucher registrieren lassen. Bei der Anmeldung muss der Gast die Identitätsausweise aller im Camper Park untergebrachten Personen vorlegen.
- Die Platzierung der Campingausrüstung und des Fahrzeugs des Gastes wird vom Personal des Camper Parks festgelegt. Für das Parken und Rangieren ist der Gast selbst verantwortlich;
- Der Aufenthaltstag um 14.00 Uhr am ersten Tag des Aufenthalts und endet um 11.00 Uhr am Tag der Abreise;
- Die Gebühren für den Aufenthalt im Camper Park werden im Voraus erhoben und können im Falle eines verkürzten Aufenthalts, abgesehen von dem Grund, nicht zurückerstattet werden;
- Gäste im Camper Park erhalten Armbänder, die ihre Anmeldung und die Nutzung des Camper Parks und der Ferienfreizeitanlage Kopalnia Strefa Wakacji bestätigen und die sie während ihres gesamten Aufenthalts behalten müssen;
- Die Verlängerung des Aufenthalts muss vor dem Ende des Aufenthalts mit dem Personal des Camper Parks vereinbart werden. Wenn Sie die Verlängerung Ihres Aufenthalts nicht vereinbaren, wird jeder weitere angefangene Aufenthaltstag voll berechnet;
- Die Nachtruhe gilt von 23 Uhr bis 7 Uhr morgens;
- Das Eingangstor ist zwischen 23.00 und 7.00 Uhr verschlossen. Das Verlassen und Betreten des Camper Parks während dieser Zeiten ist nur nach Absprache mit dem Personal möglich;
NUTZUNG DES CAMPER PARKS
- Der Aufenthalt ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen (gekennzeichnete Stellplätze) oder in anderen vom Camper Park-Personal ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Kinder sollten unter der Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten stehen.
- Gäste dürfen mit ihren Hunden im Camper Park übernachten, vorausgesetzt, sie haben einen gültigen Impfpass. Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen (falls sie aggressiv sind), und ihre Besitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Tieres zu beseitigen. Das Schwimmen mit Hunden ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich (der Insel) erlaubt;
- Die Besucher des Camper Parks können sich von 10.00 bis 20.00 Uhr auf dem Gelände aufhalten, nachdem sie den Eintrittspreis für die Freizeiteinrichtung „Kopalnia Strefa Wakacji“ gemäß der Preisliste bezahlt haben. Bleiben diese Personen nach 20.00 Uhr auf dem Gelände des Camper Parks, sind sie verpflichtet, sich anzumelden und einen Zuschlag in Höhe des vollen Eintrittspreises für den Aufenthalt des Gastes im Camper Park gemäß der Preisliste zu zahlen.
- Vor dem Verlassen des Camper Parks sind die Gäste verpflichtet, die Bereiche, in denen sie sich aufgehalten haben, aufzuräumen und intakt zu hinterlassen.
VERPFLICHTUNGEN der GÄSTE
Die Gäste des Camper Parks sind verpflichtet:
- Ruhe zu bewahren, insbesondere während der Nachtruhe, und insbesondere keine Musik zu spielen, die den Aufenthalt und die Ruhe der anderen Gäste des Camper Parks stört;
- Ordnung und Sauberkeit zu halten;
- Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gemäß dem festgelegten Mülltrennungssystem zu entsorgen;
- Einrichtungen und Anlagen des Camper Parks entsprechend ihrer Bestimmung und Anleitung zu nutzen und die vorhandenen Einrichtungen, Anlagen, Infrastrukturen und Grünanlagen zu respektieren;
- Wasser rationell zu nutzen;
- Straßenschilder und andere Schilder und Informationstafeln, die sich im Camper Park befinden zu befolgen;
- Beim Befahren des Camper Parks mit Kraftfahrzeugen äußerste Vorsicht walten lassen (die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h);
- Das eigene Eigentum und die persönlichen Gegenstände, die im Camper Park zurückgelassen werden, zu sichern;
- Alle Anweisungen des Camper Park-Personals zu befolgen;
VERBOTEN IST
- Wechsel des Stellplatzes durch den Gast ohne vorherige Zustimmung des Camper Park-Personals;
- Zerstörung der Pflanzen;
- Unerlaubte Abfallentsorgung und Verschmutzung des Gebiets;
- Waschen von Autos und die Durchführung von Reparaturen, die zu einer Umweltverschmutzung durch gefährliche Stoffe wie Kraftstoffe, Öle usw. führen können.
- Berühren von elektrischen Geräten außerhalb der dafür vorgesehenen Anschlüsse;
- Machen von Lagerfeuern außerhalb ausgewiesener Gebiete;
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Das Gelände des Camper Parks ist eingezäunt und unbewacht. Der Verwalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen oder Eigentum der Gäste, noch haftet er für Unfälle oder Verletzungen, die von den Gästen verursacht werden;
- Bei Beschädigung, Verwüstung oder sonstiger Zerstörung der Infrastruktur oder anderer Gegenstände auf dem Gelände des Camper Packs durch die Gäste sind die Verursacher verpflichtet, die entstandenen Schäden unverzüglich zu beseitigen oder die Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung der beschädigten Gegenstände zu übernehmen;
- Personen, die die Ruhe stören und/oder gegen die Bestimmungen der für den Camper Park und die Freizeitanlage Kopalnia Strefa Wakacji geltenden Regeln und Vorschriften verstoßen, werden aufgefordert, den Camper Park zu verlassen, ohne Anspruch auf Erstattung der gezahlten Gebühren;
- Im Camper Park können andere Autos derjenigen, die Kopalnia Strefa Wakacji benutzen, geparkt werden;
- Beschwerden und Anfragen in Bezug auf Service und Haushaltsführung müssen dem Camper Park-Personal schriftlich mitgeteilt werden (auch per E-Mail an: biuro@kopalniacamperpark.pl ). Die Frist für die Bearbeitung von Beschwerden beträgt 30 Tage.